Beinahe untergegangen ist eine der wichtigsten Änderungen im Solarpaket 1. Im April dieses Jahres wurde neben den Vereinfachungen der Anlagenzertifizierung auch das sogenannte „Repowering“ von Bestandsanlagen reformiert. Wenn Sie also eine Solaranlage aus dem Jahr 2005 – 2010 haben, dann sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen!
Was ist Repowering?
Unter dem Begriff „Repowering“ versteht man den Austausch veralteter oder defekter Solarmodule oder Wechselrichter. Bisher durften jedoch lediglich defekte Anlagenteile ausgetauscht bzw. erneuert werden. Gleichzeitig durfte die Anlagenleistung nicht erhöht werden, da ansonsten der Verlust der Einspeisevergütung drohte!
Mit dem Solarpaket 1 wurden zum 16.05.2024 weitreichende Änderungen im Erneuerbaren Energien Gesetz unter §38b wirksam.
Was hat sich jetzt daran geändert?
Ab sofort dürfen auch intakte Anlagenteile einer Solaranlage erneuert und auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Die Einspeisevergütung sowie der Vergütungssatz bleiben dabei bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit erhalten und dadurch frei gewordene Dachflächen dürfen für eine neue Solaranlage genutzt werden. Die Neuanlage erhält wiederum für 20 Jahre die heute gültige Einspeisevergütung.
Zusammengefasst:
- Alte Module dürfen gegen neue (z. B. 440 Watt Module) getauscht werden
- Wechselrichter dürfen erneuert werden
- Die Einspeisevergütung bleibt bis zum Ende der 20 Jahre Laufzeit erhalten
- Freie Dachfläche darf für eine Erweiterung der Photovoltaikanlage genutzt werden
- Neuanlage erhält aktuelle EEG-Vergütung für die nächsten 20 JahreListe
Die Vorteile durch ein Repowering
Besonders für PV-Anlagen mit einer EEG-Restlaufzeit von noch min. 2 Jahren ergeben sich daraus eindeutige Vorteile. Da die Investitionskosten für eine neue Photovoltaikanlage zuletzt stark gesunken sind (aktuell ab 850,- € / kWp), liegt die Amortisationszeit mit einer bestehenden EEG-Förderung bei nur ca. 2 Jahren! Abgesichert durch die Einspeisevergütung kann die Anlage dadurch für die nächsten 20 – 25 Jahr optimiert und modernisiert werden. Nach dem Ablauf der EEG-Vergütung kann der Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt oder an den Direktvermarkter verkauft werden.
- Amortisation der Repowering-Anlage innerhalb von 2 Jahren
- Anlage ist fit für weitere 20 – 25 Jahre
- ca. 50% der Dachfläche kann für Neuanlage genutzt werden
- Neue Garantien für Wechselrichter und Module
- Neue Gewährleistung auf Montage und Installation
- Risiko von Gebäudeschäden wird minimiert (Altersbedingte defekte an Modulen, Wechselrichter oder Kabeln)
- Steuervorteile durch Neuinvestition können genutzt werden
Was passiert nach Ablauf der 20-Jährigen Einspeisevergütung?
Bis zum 31.12.2027 besteht eine Übergangsregelung und der Anspruch auf eine Einspeisevergütung gegenüber dem Netzbetreiber. Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch den Marktwert Solar festgelegt und liegt aktuell im Durchschnitt bei etwa 5 ct / kWh. Noch lukrativer ist jedoch der Verkauf des Stroms über einen Direktvermarkter (z.B. Next Kraftwerke oder Stadtwerke) sowie die Umstellung auf Eigenverbrauch. Dadurch kann der Solarstrom künftig selbst genutzt und z.B. mit einem Stromspeicher kombiniert werden. Die Erträge pro kWh sind dann gleichzusetzen mit Ihrem aktuellen Stromtarif (ca. 30 ct / kWh).
Die Beispielrechnung
Eine Solaranlage aus dem Jahr 2008 soll erneuert werden:
Bestandsanlage:
Anlagenleistung: 30 kWp
Inbetriebnahme: 2008
EEG-Vergütung: 45 ct/kWh
Stromertrag: ca. 28.500 kWh
Einspeisevergütung: 12.676,- €/Jahr
Benötigte Modulfläche: 230 qm
Neuanlage:
Anlagenleistung: 30 kWp
Inbetriebnahme: 2025
Investitionskosten: 25.500,- € (850,- € x 30 kWp)
Benötigte Modulfläche: 120 qm
Ihre Vorteile
- Amortisationszeit: ca. 2 Jahre
- 100 qm freie Dachfläche für Neuanlage
- Neue Anlage für die nächsten 20 Jahre
- Nach Ablauf EEG Umstellung auf Eigenverbrauch