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Photovoltaik­anlagen Eintragungs­pflicht im Marktstamm­­daten­register

Achtung! Änderung in der Meldepflicht

PV-Anlagen und Stromspeicherbetreiber (und solche, die es werden wollen) aufgepasst: Bislang mussten sämtliche Anlagen bei der Bundesnetzagentur im PV-Meldeportal gemeldet werden. Dies änderte sich nun zum 31. Januar 2019: Das Marktstammdatenregister kommt. Alles Wissenswerte erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Veröffentlicht am 4. Mai 2020

Was ist das Marktstamm­datenregister?

Das Internetportal „Marktstammdatenregister“ ist am 31.1.2019 gestartet und wird einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre ca. zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen, unter www.marktstammdatenregister.de registrieren. Das Register wird von der Bundesnetzagentur betreut.

Was sind die Ziele des Marktstamm­datenregisters?

Die Energiewende verändert die Energieversorgung in Deutschland. Aktuelle und zuverlässige Daten zur Strom- und Gasversorgung sind dabei unerlässlich. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit. Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden so vereinfacht. Die zentrale Erfassung der Daten baut Bürokratie ab und verbessert gleichzeitig die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Energiewende. Gute Stammdaten helfen außerdem dabei, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten und so den Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

Autor: Tobias 
Tobias ist Gründer und Geschäftsführer von Emondo. Der Branchenkenner ist neben seiner täglichen Arbeit leidenschaftlicher Hobbykoch und Extremsportliebhaber. 

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Die Emondo Spezialisten beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Stromspeicher und E-Auto Ladestationen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wer muss sich registrieren?

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlage zu registrieren. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit oder ohne Stromspeicher werden Sie zum Akteur und sind somit registrierungspflichtig.

Ich bin Neukunde bei Emondo

Neukunden unterstützen wir gerne bei der notwendigen Anmeldung. Da bei der Anmeldung persönliche Daten abgefragt werden, ist diese grundsätzlich vom Endkunden durchzuführen. Bitte beachten Sie dazu die vorgegeben Fristen (siehe fortführender Text). Achtung: Das Inbetriebsetzungsdatum muss mit dem gemeldeten Datum beim Netzbetreiber übereinstimmen. Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung mit dem entsprechenden Datum sobald die Anmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt wurde.

Ich bin Bestandskunde bei Emondo und habe meine Anlage bereits im PV-Meldeportal der Bundesnetz­agentur registriert

Im Marktstamm­datenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Aus Datenschutzgründen können die bereits registrierten Daten nicht übernommen werden. Leider können wir nicht für alle Bestandskunden die Registrierung nachträglich durchführen, nachfolgend geben wir Ihnen jedoch eine kleine Hilfestellung. Wichtig ist, dass Sie ihre PV-Anlage und Ihren Stromspeicher getrennt registrieren. Wie das funktioniert, steht in den nachfolgenden Anleitungen:

Welche Fristen gelten?

  1. Bestandsanlagen

Betreiber von PV-Anlagen und Stromspeicher mit Inbetriebnahmedatum vor dem 31.12.2019 haben für die Registrierung 24 Monate Zeit – auch vom Netzbetreiber erhalten Sie noch eine Information, welche Sie an die Registrierung erinnert.

  1. Neuanlagen

Für Neuanlagen besteht nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eine einmonatige Frist zur Registrierung. Dies haben wir für Sie im Blick.

Welche Daten müssen eingetragen werden?

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform etc.

Werden meine persönlichen Daten offen­gelegt?

Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

An wen kann ich mich bei Fragen melden?

Grundsätzlich können Sie sich als Emondo Kunde jederzeit bei uns melden. Zudem kann unter www.marktstammdatenregister.de das Register aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen gibt es dort eine FAQ. Außerdem ist eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo-Fr 07.00-20.00 Uhr und Sa 08.00-14.30) Uhr eingerichtet. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal ein Kontaktformular zur Verfügung.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschUndMonitoring/MaStR/Factsheet.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne.
Chantal Müller
Technischer Vertrieb
anfrage@emondo.de
089 4141 747 0
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Chantal Müller
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Wissenswertes.

Hier finden Sie aktuelle und wissenswerte Informationen rund um die Energiewende und das Thema Sonnenstrom. Unsere Beiträge liefern unter anderem Antworten auf die Fragen, wie groß eine Photovoltaikanlage idealerweise sein sollte und welche Förderungen Sie beantragen können.