Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Emondo GmbH für die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage

§ 1 Geltung der Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen

  • Die Emondo GmbH, Linprunstraße 16, 80335 München (im Folgenden ‚Emondo’ genannt) liefert und montiert die Komponenten einer Photovoltaikanlage (nachfolgend: „PVA“) im Auftrag von Ihnen, als Kunden.
  • Dabei gelten vorbehaltlich vorrangiger Individualvereinbarungen der Parteien ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: ‚die AGB’). Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits gelten nicht. Emondo widerspricht hiermit Ihren etwaigen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, soweit Sie sich anlässlich der Aufnahme der Geschäftsverbindung oder im Zuge der Abwicklung derselben auf solche beziehen, unter Einschluss der Bezugnahme Bestellungen, Auftragsschreiben, Annahmeerklärungen und dergleichen. Der Widerspruch seitens Emondo zu Ihren Geschäftsbedingungen gilt auch in den Fällen, in denen die AGB von Emondo keine Regelungen hierzu enthalten. Dieser Widerspruch gilt gleichermaßen für zukünftige Geschäftsabschlüsse, auch wenn Emondo im Einzelfall der Geltung etwaiger von Ihnen in Bezug genommener allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht mehr gesondert widerspricht.
  • Komponenten der technischen Anlage samt Zubehör einer PVA sind:
  • PVA-Module
  • Wechselrichter
  • Batteriespeicher
  • Wallbox
  • Unterkonstruktion
  • Kabel und sonstige Kleinteile   
  • Diese AGB regeln den Kaufvertrag über die Lieferung samt Montage von Komponenten einer PVA. Ob die PVA nach baurechtlichen Vorgaben zulässig ist (also z. B. einer zusätzlichen Baugenehmigung bedarf) sollte – wenn möglich vor Vertragsschluss – von Ihnen geklärt werden. Emondo ist für die Einhaltung entsprechender Vorgaben nur verantwortlich, wenn diese spätestens 14 Tage vor Beginn der Montage mindestens in Textform von Ihnen an Emondo übersandt worden sind.

§ 2 Vertragsschluss

  • Der Kaufvertrag samt Montageverpflichtung kommt zwischen Ihnen und Emondo nach den nachfolgenden Maßgaben zustande.
  • Darstellungen der Komponenten, der Emondo-Ratgeber sowie Wirtschaftlichkeits- und Autarkieberechnungen und Kalkulationen auf der Homepage www.emondo.de sowie in Verkaufsbroschüren und in den Sozialen Medien stellen keine rechtlich bindenden Erklärungen, sondern allgemeine Informationen für Sie dar und werden nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags. Soweit Emondo Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Kalkulationen zu möglichen Einsparpotentialen vorlegt, welche durch die Installation der PVA erreicht werden können, stellen diese keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien dar. Es handelt sich um rechtlich unverbindliche Informationen.
  • Durch Anklicken des auf www.emondo.de befindlichen Buttons „Angebot anfordern“ erfolgt Ihre Anfrage gegenüber Emondo zur Erstellung eines Angebots.

Sie werden Emondo die für die Projektierung notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Die notwendigen Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Aufzählung: 

  • Name, Vorname
  • Postalische Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Nachweis der Eigentümerstellung durch Vorlage des Bestandsverzeichnisses als Teilauszug des Grundbuchs des betreffenden Grundstücks samt Angabe der Fl.Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
  • Fotografien:
    • Dachfläche (geplanter Standort der PVA)
    • Stromzähler / Stromzählerschrank
    • vorgesehener Aufstellort des Wechselrichters
    • vorgesehener Aufstellort des Stromspeichers
    • Ziegeltyp Ihres Daches
  • Verfügbarkeit einer Internetverbindung am Standort der PVA (WLAN etc.) 
  • Durchschnittlicher Stromverbrauch
  • Geplante Größe der Anlage
  • Angabe, dass Sie die Lieferung der Komponenten der PVA samt Montage wünschen.   

Ihre Anfrage stellen Sie – nach Ihrer Wahl – wie folgt:

  • Telefon“: Sie teilen Emondo Ihre Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) mit. Emondo meldet sich für ein telefonisches Erstgespräch bei Ihnen.
  • „Onlineformular“: Sie füllen das Onlineformular mit allen notwendigen Angaben (Bedarf, Heizsystem, Stromverbrauch, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) aus. Emondo macht eine erste Bedarfsanalyse und vereinbart mit Ihnen einen gemeinsamen Beratungstermin an dem von Ihnen gewünschten PVA-Standort, bei welchem Sie und Emondo die für das Erstellen des detaillierten Angebots erforderlichen Angaben zusammentragen.

 

Oder 

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Anfrage per E-Mail an anfrage@emondo.de mit allen notwendigen Angaben zu stellen.“

Sollte Emondo im Einzelfall zusätzliche Informationen benötigen, werden Sie diese nach separater Aufforderung durch Emondo unverzüglich zur Verfügung stellen.

  • Sie haben die Möglichkeit einen rechtlich unverbindlichen Kostenvoranschlag bei Emondo anzufordern.
    Emondo übermittelt Ihnen in diesem Fall den Kostenvoranschlag auf der Grundlage der Daten
    gemäß Ziffer III in Textform mit folgenden Angaben:
  • Vertretungsberechtigter Ansprechpartner bei Emondo
  • elektrische Leistung der geplanten PVA
  • Standort, Ausrichtung der PVA
  • Layout und Plandarstellung zur Anordnung der Komponenten und der Verkabelung der geplanten PVA
  • Orderliste der Komponenten der PVA (Artikelnummer, Menge, Artikelbezeichnung, -beschreibung, Bruttogesamtpreis etc.)
  • Art der Lieferung
  • Leistungsumfang Montage
  • Vergütung für Leistungsumfang der Montage
  • Transport- und Lieferkosten
  • Gesamtkaufpreis

Nach gemeinsamer Besprechung des Kostenvoranschlags übersendet Emondo Ihnen ein rechtlich bindendes Angebot nach Maßgabe der Ziffer V.

Fordern Sie keinen Kostenvoranschlag an, übermittelt Ihnen Emondo ein rechtlich bindendes Angebot nach Maßgabe der Ziffer V, sobald Emondo alle notwendigen Angaben gemäß Ziffer III von Ihnen erhalten hat.

  • Das Angebot können Sie innerhalb von 14 Tagen annehmen, soweit nicht eine darüberhinausgehende (längere) Annahmefrist vereinbart ist.
  • Änderungen und Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und Emondo.
  • Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die von Ihnen übermittelten Angaben unvollständig, fehlerhaft oder widersprüchlich sind, wird Emondo Sie darauf hinweisen. Die aufgrund der fehlerhaften Information durch Sie nachweislich entstandenen Kosten (wie z.B durch Korrektur der Planung oder weiteren Ausführung entstehenden Maßnahmen) tragen Sie.

§ 3 Vertragsgegenstand

  • Emondo verpflichtet sich, nach der Maßgabe dieser AGB sämtliche Komponenten der PVA mangelfrei und frei von Rechten Dritter mit Ausnahme solcher Rechte, die durch Zahlung des Kaufpreises abgelöst werden können, an Sie zu übereignen, sowie die erforderlichen Montageleistungen zu erbringen.
  • Sie verpflichten sich, Emondo die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. 

§ 4 Leistungen Emondo und Ihre Mitwirkung

  • Emondo verpflichtet sich zur mangelfreien Anlieferung und Montage der Komponenten der PVA.
  • Die Leistungspflicht von Emondo besteht vorbehaltlich des durch Sie zu erbringenden Nachweises der Erfüllung der technischen Mindestvoraussetzungen Ihres Daches zur Errichtung und Inbetriebnahme der PVA. Auf § 4 Ziffer XI und Ziffer XIII wird hingewiesen.
  • Emondo übergibt die von Ihnen bestellten Komponenten der PVA an den Fahrer des Transportunternehmens. Dieser liefert die Komponenten an die von Ihnen angegebene Adresse.
  • Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante, sofern nicht anders vereinbart.
  • Die Anlieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – durch ein Transportunternehmen zu dem mit Ihnen vorab abgestimmten Liefertermin innerhalb des mit Ihnen vereinbarten Lieferzeitraums.

Sollten Sie zur Annahme der vertragsgegenständlichen Komponenten aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht im Stande sein (z.B. Abwesenheit), kommen Sie in Annahmeverzug. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der vertragsgegenständlichen Komponenten geht auf Sie über. Der Fahrer des Transportunternehmens bricht die Anlieferung ohne Abladen der Komponenten ab und liefert diese zurück an Emondo. 

Können die Komponenten bei Lieferung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angeliefert werden, wird Emondo Ihnen die Kosten einer erneuten Anlieferung in Rechnung stellen.

Scheitert die Anlieferung aus anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen, erfolgt eine erneute Anlieferung ohne Mehrkosten für Sie.

  • Teillieferungen sind nach vorheriger Vereinbarung zulässig, im Übrigen soweit sie Ihnen zumutbar sind.
  • Emondo stellt Informationen zu den jeweiligen Produktdatenblättern der einzelnen Komponenten auf der Homepage www.emondo.de bereit
  • Die Montage erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – zu den mit Ihnen vorab vereinbarten Montageterminen. Der Montagetermin ist frühestens am Tag der vollständigen Anlieferung der von Ihnen bestellten Komponenten der PVA. Emondo bestätigt per E-Mail den Montagetermin und gibt dabei an, an welchen Tag(en) und zu welchen Uhrzeiten die Montageleistungen voraussichtlich beginnen und enden.

Sie haben die Möglichkeit, den angekündigten ersten Montagetermin abzulehnen und einmalig einen neuen Montagetermin mit Emondo zu vereinbaren.

Sollten Sie bei Ankunft des Emondo Montage-Teams zum vereinbarten Montagetermin aus von Ihnen zu vertretenden Gründen den Zugang zum Gebäude oder zum Errichtungsort der PVA nicht gewährleisten können, gilt § 9. Emondo wird Ihnen die Kosten für eine erneute Anfahrt in Rechnung stellen.

  • Emondo verwendet zur Montage ausschließlich die im Angebot gem. § 2 Ziffer V aufgeführten Komponenten der PVA.
  • Emondo ist verpflichtet, alle für die Erbringung seiner Leistung erforderlichen Abstimmungen mit Ihnen, seinen Nachunternehmern und Versorgungsunternehmen vorzunehmen.
  • Das Gebäude, auf dem die PVA zu errichten ist, wird von Emondo weder errichtet noch vor oder nach der Montage der PVA ertüchtigt. Emondo führt weder vor noch nach der Montage der PVA außerhalb Ihres Gebäudes oder innerhalb der Räumlichkeiten, in denen einzelne Komponenten der PVA montiert wurden, Malerarbeiten durch.
  • Emondo ist nicht für etwaige öffentlich-rechtliche Genehmigungen der Photovoltaikanlage, der Anlagenteile oder deren Betrieb verantwortlich.
  • Die Gebäude- bzw. Dachstatik wird von Emondo weder geprüft noch hergestellt. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Gebäude- und Dachstatik obliegt Ihnen.
  • Emondo schuldet kein Blitzschutzgutachten vor und nach der Errichtung der PV-Anlage. Mögliche Änderungen an der Blitzschutzanlage sind nicht Leistungsbestandteil von Emondo.
  • Emondo übernimmt gemäß Ihrem Auftrag und in Ihrem Namen die Anmeldung und netztechnische Inbetriebnahme der PVA bei dem für Ihren Netzanschlusspunkt zuständigen Verteilnetzbetreiber für die Zwecke der Einspeisung in das öffentliche Stromversorgungsnetz, soweit ein Voll – bzw. Teileinspeisungskonzept mit Ihrer PVA beauftragt wurde. Für die Zwecke des Netzanschlusses, der Einspeisezusage und der Anmeldung der netztechnischen Inbetriebnahme bevollmächtigen Sie die Emondo. Emondo schuldet die Übermittlung der dafür erforderlichen technischen Unterlagen, die der zuständige Verteilnetzbetreiber nach Maßgabe seines Anmelde- und Inbetriebnahmeverfahrens fordert. Emondo schuldet weder die Erteilung der Einspeisezusage, die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber noch die Auszahlung der EEG-Vergütung.

§ 5 Ihre Mitwirkungspflichten

  • Sie teilen gegenüber Emondo die für die Erstellung des Angebots notwendigen gem. § 2 Ziffer III wahrheitsgemäß und unter Beachtung der von Emondo bereitgestellten Ausfüllhilfen mit.
  • Soweit Emondo für die Montage der Photovoltaikanlage weitere Informationen zum Gebäude oder zum Montageort der PVA benötigt, stellen Sie diese auf Anforderung von Emondo unverzüglich zur Verfügung.
  • Sie sind für die Bereitstellung der erforderlichen Flächen für Geräte und Material am Montageort der PVA verantwortlich. Sie sind verpflichtet, für die angelieferten Komponenten einen Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Komponenten bis zur Montage gelagert werden können. Die Komponenten werden, sofern es sich um Module und Zubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: Ca. 80 cm x 120 cm) und im Übrigen in Einzelteilen geliefert. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge der angelieferten Komponenten und wird im Vorfeld der Anlieferung zwischen Ihnen und Emondo abgestimmt.
  • Sie sind verpflichtet, Emondo, ihren Mitarbeitern und Beauftragten Zugang zu Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewährleisten, soweit dies zur Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist. Der Zutritt soll grundsätzlich an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen.
  • Sie stellen Emondo auf Ihrem Grundstück kostenlos bis zum Ende der vereinbarten Montage die notwendigen Verkehrswege sowie Wechselstrom mit 230 Volt sowie eine störungsfreie Internetverbindung, insbesondere WLAN oder LAN, zur Verfügung. Ein öffentlicher drahtloser Internetzugangspunkt (sog. Hot Spot) ist nicht ausreichend.    
  • Emondo hat die durch die Montage verursachten Abfälle einschließlich Sondermüll und Verpackungsmaterial etc. fachgerecht zu entsorgen und Verunreinigungen zu beseitigen. Erledigt Emondo dies innerhalb einer angemessenen von Ihnen schriftlich gesetzten Frist nicht, sind Sie zur Selbstvornahme auf Kosten von Emondo berechtigt. Die demontierten Dachziegel sind von dieser Ziffer nicht umfasst; Emondo übergibt sie Ihnen. 

§ 6 Kaufpreis, Zahlung, sonstige Kosten, Fälligkeit

  • Der zu zahlende Gesamtpreis ergibt sich aus dem Angebot gemäß  § 2 Ziffer V.   
  • Der Gesamtpreis versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.
  • Sie können grundsätzlich per Vorkasse oder auf Rechnung zahlen. Skontoabzug wird nicht gewährt, sofern nicht anders vereinbart. Wir behalten uns vor, nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten oder nachträglich zu ändern.
  • Der Gesamtpreis errechnet sich aus der Summe der Nettoeinzelpreise der vertragsgegenständlichen Komponenten der PVA und der Transportkosten sowie der Summe der Nettoeinzelpreise der vertragsgegenständlichen Montageleistungen, sofern nicht anders vereinbart.   
  • Der Gesamtpreis ist gesetzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang von Ihnen zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleiben sämtliche Komponenten gem. § 1 Ziffer III im Eigentum von Emondo.
  • Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung haben Sie die gekauften und gelieferten Komponenten der PVA sorgfältig aufzubewahren.
  • Sollten Dritte auf die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden von Emondo gelieferten Komponenten zugreifen (zum Beispiel bei Zwangsvollstreckung) sind Sie verpflichtet, das Eigentum von Emondo anzuzeigen. Zudem sind Sie verpflichtet, Emondo unverzüglich darüber zu informieren, damit Emondo seine Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann.
  • Sie sind nicht berechtigt, die Komponenten vor Eigentumsübergang zu veräußern, verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  • Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann Emondo die Komponenten nur bei Rücktritt vom Vertrag herausverlangen.
  • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt Emondo vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Komponenten zu verlangen.

§ 8 Schäden durch Transport

  • Weisen die angelieferten Komponenten offensichtliche Transportschäden auf, bitten wir Sie, solche Schäden vor Ort beim jeweiligen Mitarbeiter des Transportunternehmens zu reklamieren und uns binnen 48 Stunden zu kontaktieren. 
  • Versäumen Sie die Reklamation beim Transportunternehmen oder die Benachrichtigung von Emondo, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Reklamation und Benachrichtigung erleichtert es Emondo, eigene Ansprüche gegen das Speditionsunternehmen bzw. das entsprechende Versicherungsunternehmen geltend zu machen.
  • Für den Fall, dass Sie ein Kaufmann im Sinne des HGB sind, gilt – abweichend zu § 8 Ziffer I und Ziffer II – die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB.

§ 9 Annahmeverzug / Verletzung der Pflichten nach § 5

Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie die Pflichten aus § 5 oder sonstige Mitwirkungspflichten, ist Emondo berechtigt, Ersatz des ihr insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

§ 10 Gefahrübergang

  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer einzelnen Komponente der PVA geht mit der jeweiligen Übergabe derselben auf Sie über. 
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie die Ihnen angebotene vertragliche Leistung nicht annehmen. 

§ 11 Nachunternehmer

  • Emondo darf Montageleistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Emondo informiert den Auftraggeber vor Beauftragung eines Nachunternehmers auf Aufforderung über Art und Umfang der Leistung, die weiter vergeben werden soll, sowie Name und Anschrift des vorgesehenen Nachunternehmers.
  • Die Verpflichtungen von Emondo bleiben dadurch unberührt. 

§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  • Gegen den Vergütungsanspruch von Emondo können Sie nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Als unbestritten gelten auch entscheidungsreife Forderungen.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Verzögerungen der vertraglichen Leistungen 

Verzögerungen der vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Verkehrsstörungen unter Einschluss solcher im internationalen Warenverkehr, namentlich bei Importen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, oder von Emondo nicht zu vertretende behördliche Anordnungen, auch soweit diese bei Vorlieferanten eintreten) hat Emondo nicht zu vertreten. Sie berechtigen Emondo, die vertraglichen Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten besteht und Emondo Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und den von Ihnen gezahlten Kaufpreis unverzüglich an Sie zurückerstattet.

§ 14 Zahlungsverzug

  • Wenn Sie sich in Zahlungsverzug befinden, können wir Ihnen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen.
  • Schließen Sie den Vertrag als Unternehmer ab, können wir Ihnen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.

§ 15 Gewährleistung

  • Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
  • Ein Mangel des Kaufgegenstands liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil die tatsächliche Leistung oder der tatsächliche Ertrag der Photovoltaikanlage oder einzelner Solarmodule die Werte einer von Emondo oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreitet. Jedwede Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse können von der Prognose abweichen.
  • Emondo übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
  • Emondo tritt aufschiebend bedingt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach § 14 Ziffer IV die Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der gelieferten Komponenten aus der jeweiligen Hersteller-Garantie an Sie ab. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie aus abgetretenem Recht die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers gegenüber diesem bis zum Ablauf der Herstellergarantiefrist eigenständig geltend machen. 
  • Emondo ist nicht selbst Hersteller der Komponenten gem. § 1 Ziffer III. Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung gem. § 2 Ziffer IV oder auf der Website www.emondo.de auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Emondo verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch Emondo abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.

§ 16 Haftung

  • Die Haftung von Emondo für vertragliche Pflichtverletzungen oder für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
  • Der Haftungsausschluss nach Ziffer I gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Emondo sowie für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von Emondo.
  • Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in der Höhe nach ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist.
  • Sämtliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen bleiben von diesen Regelungen unberührt.

§ 17 Rücktritt vom Vertrag

  • Für die Rücktrittsrechte, insbesondere die Rücktrittsrechte im Rahmen der Gewährleistung, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
  • Sind Sie Verbraucher, haben Sie ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn die Komponenten mangelhaft sind oder die Komponenten unsachgemäß durch Emondo montiert wurden und Sie gegenüber Emondo erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben bzw. die Fristsetzung entbehrlich ist.
  • Emondo kann insbesondere vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie sich in Zahlungsverzug befinden und zur Zahlung unter Fristsetzung aufgefordert wurden.
  • Im Übrigen verweisen wir auf das Rücktrittsrecht nach § 13 Satz 2.

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

  • Sind Sie Verbraucher, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht; für dieses ist die nachfolgende Widerrufsbelehrung (Anlage 1) maßgeblich. Sollten Sie dieses Widerrufsrecht ausüben, tragen Sie die Kosten der Rücksendung.
  • Wird der Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts und von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.

§ 19 Datenschutz

  • Emondo speichert, verarbeitet und nutzt Ihre im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag erhobenen personenbezogenen, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Sie stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ebendieser Daten zu diesem Zweck zu. Eine weitergehende Verwendung erfolgt nur bei Einwilligung durch den Auftraggeber.
  • Emondo verpflichtet sich, hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie das Bundesdatenschutzgesetz zu wahren.
  • Emondo ist berechtigt, Ihre Daten an Dritte zu übermitteln, sofern dies zur Erfüllung des Einzelvertrags notwendig ist.

§ 20 Schlussbestimmungen

  • Sind Sie Verbraucher, bietet die EU-Kommission die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Emondo weist aber darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
  • Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München, wenn Sie ein Kaufmann im Sinne § 1 HGB sind.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags nicht berührt.