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KfW-Förderung für
E-Ladestationen in Unternehmen

Nach dem KfW-Zuschuss für E-Auto Ladestationen in Eigenheimen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun eine bundesweite KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen beschlossen.

Veröffentlicht am 18. Januar 2022
Aussetzung der KfW-Förderung

Bitte beachten Sie: Leider ist es für Unternehmen nicht mehr möglich einen Zuschuss hinsichtlich einer E-Auto Ladestation zu beantragen. Falls Sie bereits eine Antragsbestätigung erhalten haben, ist Ihr Zuschuss bereits für Sie reserviert. Dies gilt auch für bereits gestellte Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Mit dem neuen Förderprogramm soll eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen geschaffen werden, die sowohl für die Unternehmen selbst als auch für deren Beschäftigte einen Anreiz schafft, auf Elektroautos umzusteigen. Großer Vorteil der Nutzung von Plug-In-Hybrid- und Elektrofahrzeugen ist vor allem auch die günstigere Besteuerung mit lediglich 0,5% des Listenpreises.

In diesem Blogbeitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur neuen KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen sowie zu dessen Voraussetzungen.
Die Antragstellung ist ab sofort im KfW-Zuschussportal (Produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441))“ möglich.


Das neue KfW-Förderprogramm für E-Ladestationen in Unternehmen

Im Rahmen der neuen KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen bezuschusst der Bund sowohl den Kauf einer nicht öffentlich zugänglichen E-Ladestation mit max. 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung als auch den Einbau und Anschluss sowie die Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladelösung. Die KfW fördert damit nicht nur den Ladevorgang firmeneigener Fahrzeuge, sondern auch das Laden von Privatfahrzeugen der Beschäftigten wie folgt:

  • Zuschuss in Höhe von 70% der förderfähigen Gesamtkosten; maximal jedoch 900€ pro Ladepunkt

Voraussetzungen der KfW-Förderung 441

  • Gesamtkosten von mindestens 1.285,71€ pro Ladepunkt1
  • Beantragung der KfW-Förderung VOR Beginn der Maßnahme – also vor der verbindlichen Beauftragung der Installation einer E-Ladestation
  • Errichten der Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen2
  • Einalten der technischen Anforderungen (Auflistung der förderfähigen E-Ladestationen)
  • Abschluss von Installation und Inbetriebnahme der E-Ladestation durch eingetragene Fachunternehmen innerhalb von 12 Montagen nach KfW-Antragsbestätigung (keine Fristverlängerung möglich)
  • Durchführen von Ladevorgängen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien – z. B. aus eigener Photovoltaikanlage oder über Ökostrom-Energieversorger wie Polarstern
  • Zweckentsprechende Nutzung der geförderten Ladestation für mindestens 6 Jahre ab Inbetriebnahme
  • Keine Kombination mit anderen Fördermitteln für die Installation einer Ladeinfrastruktur

1 Ein Ladepunkt ist die Vorrichtung einer E-Ladestation, die für das Aufladen eines Elektroautos genutzt wird. Pro Ladepunkt kann nur ein Fahrzeug geladen werden. Um an einer Ladestation mehrere E-Autos gleichzeitig laden zu können, müssen mehrere Ladepunkte vorhanden sein.
2 Die KfW-Förderung kann auch dann beantragt werden, wenn sich die E-Ladestationen zwar auf öffentlich zugänglichen Stellplätzen befinden, die Nutzung der Ladestationen jedoch mittels eines Sicherungssystems auf einen ausgewählten Personenkreis beschränkt ist. Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Gegebenheiten in jedem Fall individuell zu prüfen sind.

Wichtige Informationen zur KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen

Höhe der KfW-Förderung

Die Höhe der KfW-Förderung berechnet sich nach der Anzahl von Ladepunkten, die an den E-Ladestationen vorhanden sind. Diese muss im Rahmen der Antragstellung im KfW-Zuschussportal verbindlich festgelegt werden. Bei mehr als einem Ladepunkt erhöht sich der pauschale Zuschuss um jeweils weitere 900€ pro Ladepunkt, sofern die Gesamtkosten auch weiterhin bei über 1.285,71€ pro Ladepunkt liegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten gekürzt. Die maximale Höhe der KfW-Förderung beträgt 45.000€ je Standort – das entspricht der Installation von 50 Ladepunkten.

Hinweis: Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten KfW-Förderung bei Aufstockung der Anzahl von Ladepunkten ist nicht möglich. Unternehmen können jedoch einen neuen Förderantrag für die Nachrüstung von Ladepunkten stellen. Es gelten dieselben Konditionen wie beim Erstantrag.

Autorin: Vanessa Mitarbeiter Foto
Vanessa arbeitet bei Emondo, weil sie hier mit ihrer Kreativität ein Zeichen setzen und die Energiewende vorantreiben kann. Die Neumünchnerin liebt das bayerische Lebensgefühl, weshalb sie in ihrer Freizeit fleißig versucht, bayerisch zu lernen. 

Jetzt beraten lassen!

Die Emondo Spezialisten beraten Sie gerne zu Ihren Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Stromspeicher und E-Auto Ladestationen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Rechenbeispiele zur Höhe der KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen

Rechenbeispiel 01: Installation von 5 Ladepunkten.

  • Anzahl der Ladepunkte: 5
    Investitionskosten pro Ladepunkt: ab 1.400€
    Investitionskosten gesamt: ab 7.000€
    Höhe der KfW-Förderung: ab 4.500€
    Ihre Investitionskosten: ab 2.500€

⇒ Das Beispiel erfüllt das KfW-Kriterium von mind. 1.285,71€ Gesamtkosten pro Ladepunkt; die Höhe der Förderung beläuft sich auf die maximale Zuschusshöhe von 900€ pro Ladepunkt und liegt somit bei insgesamt 4.500€.

Rechenbeispiel 02: Installation von 10 Ladepunkten.

  • Anzahl der Ladepunkte: 10
    Investitionskosten pro Ladepunkt: ab 1.100€
    Investitionskosten gesamt: ab 11.000€
    Höhe der KfW-Förderung: ab 7.700€
    Ihre Investitionskosten: ab 3.300€

⇒ Das Rechenbeispiel erfüllt das KfW-Kriterium von mind. 1.285,71€ Gesamtkosten pro Ladepunkt nicht; die Förderung wird auf 70% der Gesamtkosten gekürzt und liegt somit bei 7.700€.
 

Antragsberechtigte Personengruppen

Folgende wirtschaftlich tätigen Personengruppen können einen Förderantrag über das KfW-Zuschussportal stellen: Einzelunternehmer, private und kommunale Unternehmen, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Verbände) sowie gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen).

Auch Kommunen erhalten von der KfW eine Förderung für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Die Antragstellung erfolgt dabei allerdings über ein anderes KfW-Förderprodukt: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439).

Kombination unterschiedlicher Förderprogramme

Sie haben noch keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder benötigen noch einen Stromspeicher, um Ihre Ladeinfrastruktur optimal nutzen zu können?
Dann empfehlen wir Ihnen, die Umsetzung dieser Vorhaben gemeinsam mit der Installation von E-Ladestationen in Ihrem Unternehmen in Betracht zu ziehen. Sofern es sich um unterschiedliche Vorhaben handelt, können neben der KfW-Förderung für E-Ladestationen weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Lediglich die Doppelförderung desselben Vorhabens ist nicht möglich. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Weitere Informationen zur KfW-Förderung für E-Ladestationen in Unternehmen erhalten Sie unter:
www.kfw.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne zur neuen KfW-Förderung Ihrer E-Auto Ladestation.
Michael Berndorfer
Technischer Vertrieb
anfrage@emondo.de
089 4141 747 0

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Technischer Vertrieb
anfrage@emondo.de
089 4141 747 0

Wissenswertes.

Hier finden Sie aktuelle und wissenswerte Informationen rund um die Energiewende und das Thema Sonnenstrom. Unsere Beiträge liefern unter anderem Antworten auf die Fragen, wie groß eine Photovoltaikanlage idealerweise sein sollte und welche Förderungen Sie beantragen können.