Nach monatelangen Debatten hat sich die Bundesregierung endgültig auf ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Solarausbaus geeinigt. Das sogenannte Solarpaket 1 soll voraussichtlich kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden und dürfte dann zeitnah in Kraft treten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das Solarpaket 1 und seine Auswirkungen auf die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland.
Was ist das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 ist ein umfassendes Gesetzespaket, das im Rahmen der Klimaschutzgesetz-Reform beschlossen wurde. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie in Deutschland und zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaikanlagen zu entbürokratisieren. Dadurch soll der Solarausbau nicht nur vereinfacht, sondern vor allem auch beschleunigt werden.
Die Weichen für das Solarpaket 1 hatte das Bundeskabinett bereits im August 2023 gestellt. Uneinigkeiten innerhalb der Ampel-Fraktionen und langanhaltende Diskussionen zum neuen Klimaschutzgesetz führten jedoch dazu, dass das Gesetzespaket nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft trat. Umso erfreulicher nun die Nachricht, dass sich die Bundesregierung endlich einigen konnte.
Die wichtigsten Bestandteile im Solarpaket 1
Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht, auch bislang ungenutzte Flächen künftig besser für Photovoltaik nutzen zu können. So sollen die Ausbauziele gleichermaßen durch Dach- sowie durch Freiflächenanlagen erreicht werden.
Das spiegelt sich auch in den beschlossenen Maßnahmen wider:
- Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens: Die Grenze für das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird von 10,8 kW installierter Leistung auf 30 kW erhöht. Somit gelten Photovoltaikanlagen bis 30 kW automatisch als genehmigt und dürfen angeschlossen werden, sollte der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf die Netzvoranfrage reagieren.
- Vereinfachungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken: Balkonanlagen müssen künftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, eine kurze Registrierung im Marktstammdatenregister ist ausreichend. Um Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Balkonkraftwerke zu vermeiden, muss zudem nicht mehr auf den Einbau eines Zweirichtungszählers gewartet werden, stattdessen darf übergangsweise der alte Stromzähler genutzt werden. Sobald Strom eingespeist wird, dreht sich dieser einfach rückwärts.
- Repowering von Photovoltaikanlagen: Veraltete, leistungsschwache Solarmodule können künftig nicht mehr nur bei Freiflächenanlagen, sondern auch bei bestehenden Dachanlagen ausgetauscht werden, ohne dass der Anspruch auf den bereits geltenden Einspeisetarif erlischt.
- Wegfall der Zertifizierungspflicht für Anlagen unter 500 kW: Durch das Solarpaket 1 müssen Gewerbe-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 kW und einer Einspeiseleistung von weniger als 270 kW künftig kein Anlagenzertifikat mehr vorweisen, um ans Netz gehen zu können. In diesen Fällen ist ein vereinfachter Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichend.
- Erhöhung der Einspeisevergütung für Gewerbe-Dachanlagen: Für Gewerbe-Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 40 und 750 kW wird die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Anlagen, die diese Leistungsgrenze überschreiten, müssen an Ausschreibungen teilnehmen, um eine solche Förderung zu erhalten.
- Aufweichung der Direktvermarktungspflicht bei Gewerbeanlagen: PV-Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sind nicht mehr automatisch zur Direktvermarktung verpflichtet. Sie erhalten die Möglichkeit, ihren Reststrom unentgeltlich ins Netz einzuspeisen, sollten sie auf die Direktvermarktung verzichten wollen.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll eine einfache und unbürokratische Verteilung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ermöglichen. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstromkonzepten übernehmen Anlagenbetreiber hier nicht die Rolle der Energieversorger inklusive aller damit verbundenen bürokratischen Pflichten. Stattdessen handelt es sich vielmehr um die gemeinschaftliche Nutzung einer Solaranlage, bei der die Anlagenbetreiber von gewöhnlichen Lieferantenpflichten befreit sind und der Reststrombezug über Stromverträge erfolgt, die die Mietparteien selbst mit dem gewünschten Energieversorger abschließen.
- Ausweitung der Mieterstromförderung: Neben der Vereinfachung von technischen Anforderungen für Mieterstromprojekte sieht das Solarpaket 1 vor, Mieterstromanlagen nun auch auf gewerblichen Gebäuden sowie Nebenanlagen wie bspw. Garagen zu fördern. Voraussetzung dafür ist der direkte Verbrauch des erzeugten Solarstroms – ohne Umweg über das allgemeine Stromnetz.
- Nachhaltiger Ausbau von Freiflächenanlagen: Bei der Realisierung von Solarparks soll verstärkt auf eine nachhaltige Mehrfachnutzung von Freiflächen gesetzt werden, um sowohl landwirtschaftliche als auch naturschutzbezogene Interessen zu wahren. Dazu wurden unter anderem für Photovoltaikanlagen auf Flächen mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung (sog. Agri-PV) bessere Förderungen beschlossen. Solche besonderen Solaranlagen, zu denen auch Mooranlagen sowie solare Parkplatzüberdachungen zählen, erhalten zudem eigene Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert. Darüber hinaus wird die Obergrenze zur Teilnahme an Freiflächenausschreibungen für Solarparks von 20 MW auf bis zu 50 MW Leistung hochgesetzt.
Fazit: Ein zukunftsweisender Fortschritt
Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Dazu ist es allerdings zwingend erforderlich, den Ausbau von Solarenergie weiter zu steigern. Die Einigung der Bundesregierung in der Debatte um das Solarpaket 1 ist ein entscheidender Schritt auf diesem Weg – für Hausbesitzer, Unternehmen und die Umwelt. Denn das Maßnahmenpaket stärkt nicht nur den Abbau bürokratischer Hürden, sondern schafft vor allem auch zahlreiche Anreize, bislang ungenutzte Potentiale von zum Beispiel mittelgroßen Gewerbe-Dachflächen und Freiflächen künftig besser zu nutzen. So trägt es dazu bei, die Ziele der Energiewende zu erreichen sowie CO2-Emissionen zu reduzieren.