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Photovoltaik nicht von der FKG-Förderpause betroffen

Aufatmen in München: Die Neuinstallation und Erweiterung von PV-Anlagen im Stadtgebiet München wird auch im Jahr 2024 durch das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt. Doch was hat es mit der Förderpause für Einzelmaßnahmen im Münchner FKG auf sich?

Veröffentlicht am 18. Dezember 2023
Header für Blogbeitrag Förderpause Einzelmaßnahmen Münchner FKG

Münchner Photovoltaik Förderung

Die gute Nachricht zuerst: Die Förderung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet München gilt als unabhängige FKG-Maßnahme und ist somit nicht von der Förderpause im Rahmen des Münchner Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) betroffen. Förderanträge können also auch nach dem Jahreswechsel wie gehabt über das Antragsportal der Stadt München gestellt werden.

Für die Erweiterung und Neuinstallation klassischer PV-Aufdachanlagen im Eigenheimbereich gelten ab Januar 2024 folgende Fördersätze:

  • 1.500,- € pauschale Grundförderung
  • 265,- € je kWp Anlagenleistung
  • 44,- € je kWp für die Verwendung von Glas-Glas-Modulen
  • 88,- € je kWp für die Kombination von Photovoltaik und Gründach
  • 353,- € je kWp für PV-Anlagen, die bauwerksintegriert oder auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden

Entscheidend für die Förderhöhe ist immer das EEG-Inbetriebnahmedatum, denn die Fördersätze sinken halbjährlich um 6%.

Bitte unbedingt beachten: Der Förderantrag muss VOR Beauftragung der Maßnahme eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie die geltenden Fördervoraussetzungen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag zur Photovoltaik Förderung für Eigenheimanlagen in München.

Autorin: Vanessa Mitarbeiter Foto
Vanessa arbeitet bei Emondo, weil sie hier mit ihrer Kreativität ein Zeichen setzen und die Energiewende vorantreiben kann. Die Chiemgauerin liebt das bayerische Lebensgefühl, weshalb sie in ihrer Freizeit fleißig versucht, bayerisch zu lernen. 

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Förderpause gilt nur für Einzelmaßnahmen im Münchner FKG

Aufgrund der aktuellen Haushaltsdebatte im Bundestag muss die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das Münchner FKG vorübergehend pausiert werden. Zu den sogenannten Einzelmaßnahmen zählen unter anderem:

  • die Dämmung von Gebäudehüllen
  • der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • die Heizungsoptimierung und der Einbau von Wärmepumpen

Die Förderpause tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Bis dahin können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie gewohnt – unter Beachtung der geltenden Voraussetzungen – über das Förderportal der Stadt München beantragt werden.

Warum muss die Förderung von Einzelmaßnahmen im Münchner FKG pausiert werden?
Die Einzelmaßnahmen im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude der Stadt München sind unmittelbar an die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gebunden. Diese werden aktuell im Zuge der Bundes-Haushaltsdebatte überarbeitet. Da die neuen Förderrichtlinien des Bundes bislang noch unbekannt sind, muss auch die Förderung von Einzelmaßnahmen im FKG aus rechtlichen Gründen vorerst pausiert werden. Mit einer Wiederaufnahme der Förderung ist erst dann zu rechnen, wenn die BEG-Novelle veröffentlicht und die FKG-Förderung daran angepasst wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben Fragen zur Photovoltaik Förderung der Stadt München? Unsere Vertriebsexpertinnen und -experten beraten Sie gerne ausführlich zu Ihrem Vorhaben sowie den Förderbedingungen.

Chantal Müller
Technischer Vertrieb Eigenheim
anfrage@emondo.de
089 4141 747 10
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Chantal Müller
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Wissenswertes.

Hier finden Sie aktuelle und wissenswerte Informationen rund um die Energiewende und das Thema Sonnenstrom. Unsere Beiträge liefern unter anderem Antworten auf die Fragen, wie groß eine Photovoltaikanlage idealerweise sein sollte und welche Förderungen Sie beantragen können.